Wie erhalte ich Ergotherapie?
Ihre gesetzliche Krankenkasse / private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Ergotherapie, wenn Sie ein ärztliches Rezept (grüne Heilmittelverordnung Nr. 18 oder ein Privat-Rezept) haben. Erwachsene, die nicht befreit oder privat krankenversichert sind, müssen eine gesetzliche Zuzahlung von 10% + 10€ Rezeptgebühr leisten. Wir leiten diesen Eigenanteil an Ihre Krankenkasse weiter.
Sie Können sich von der Zuzahlung befreien lassen. Sprechen Sie uns dazu einfach an oder fragen Sie Ihrer Krankenkasse.
Damit das Rezept seine Gültigkeit nicht verliert, sollte innerhalb von 14 Tagen, nach Ausstellung der Verordnung die Behandlung / Therapie beginnen.
Ergotherapie ohne ärztliches Rezept: Sie benötigen eine schriftliche Diagnose Ihres Arztes oder Heilpraktikers und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.